Spenden und Zustiftungen


Die Stiftung Suchthilfe Reutlingen dient unter der Steuernummer 78042/75865 unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

Wenn Sie die Arbeit der Stiftung Suchthilfe Reutlingen unterstützen wollen, können Sie dies entweder mit einer Spende, oder einer Zustiftung tun.
Mit einer Spende können Sie einzelne Projekte oder die Arbeit der Stiftung insgesamt unterstützen. Eine Zustiftung vermehrt das Stiftungsvermögen und kann somit langfristig die Arbeit der Stiftung fördern.

Spenden und Zustiftungen verringern Ihre zu zahlende Einkommensteuer. Bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung schicken können.

Erbschaften und Schenkungen an Stiftungen sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb von zwei Jahren der Stiftung zugewendet werden, können auch rückwirkend zu einer Steuerbefreiung führen.

Bankverbindung:

IBAN DE80 6405 0000 0000 0025 41
Kreissparkasse Reutlingen
BIC: SOLADES1REU

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Blick auf die Achalm vom Georgenberg, Foto: A. Lorenz